Heey ich wollte mal fragen, inwiefern "Versteigerungen" hier bei howrsesos erlaubt sind? dankeschön für alle antworten glg
Nukpana Erwachsenes Pferd
Anzahl der Beiträge : 751 Howrse-Login : Auf Anfrage. Anmeldedatum : 06.04.11
Thema: Re: SMGs Versteigern Do Apr 28, 2011 2:25 am
Hallo,
vielleicht hast Du es ja schon selber gefunden, ansonsten versuche ich ein wenig zu helfen. Deine Frage bezieht sich ja auf die Versteigerung von Schwarzmarktgegenständen und wenn Du bei Marktplatz auf SMG-Tauschbörse und dort auf den oben angepinnten Thread Tauschbörsenregeln - Edit 05.04.11 gehst, findest Du unter anderem folgendes:
Zitat :
8. Regelungen bezüglich Auktionen
Auktionen von SMG sind erlaubt, allerdings unter ein paar bestimmten Bedingungen Der Auktionator muss zum Beginn der Auktion einen genauen Endzeitpunkt festlegen und auch mit welchen Gegenständen geboten werden darf (also was er sucht). Genauer Endzeitpunkt heisst mit Uhrzeit. Es gilt die Uhrzeit, die im Beitrag steht, wenn er gepostet wurde, nicht die Zeit auf Eurer Uhr zu Hause, das können wir ja nicht überprüfen - diese Zeit darf um maximal 59 Sekunden überschritten werden, da Sekunden beim Beitragsposten nicht angezeigt werden (wiederum gilt der gepostete Zeitpunkt) [-> bei einer Auktion bis 10:10 darf also bis 10:10:59 geboten werden]. Auktionsgebote müssen immer öffentlich, also in dem entsprechenden Thread abgegeben werden, und nicht per PN, damit die Mitbieter wissen, bei welchem Gebot sich die Auktion befindet. Die Laufzeit einer Auktion, welche bereits begonnen hat, darf nicht verlängert werden. Wenn Ihr zu dem Zeitpunkt, an dem Ihr das Auktionsende angesetzt habt, nicht on sein könnt, ist das nicht schlimm - Ihr seht ja auch im Nachhinein an der Uhrzeit, wer als letzes und höchstes geboten hat. Auktionen dürfen nicht abgebrochen werden, nur weil dem Versteigerer die Angebote zu niedrig sind. Um zu niedrige Gebote zu vermeiden, einach ein Startangebot festlegen. Das anfangs festgelegte Auktionsende muss eingehalten werden und man darf nicht an Bieter "verkaufen", die nach dem Ende der Auktion geboten haben. Der Höchstbieter hat 1 Woche anrecht auf den Gegenstand; kann er bis dann den eigens gebotenen Preis nicht bezahlen, darf der Verkäufer, sofern er dies möchte, seinen Gegenstand an den zweithöchsten Bieter verkaufen. Sollte jemand gegen die Auktionsregeln verstoßen, so wird er verwarnt und darf bei Wiederholung keine Auktionen mehr durchführen.